
LKW
Im Gegensatz zur PKW-Versicherung, für deren Bemessung der Fahrzeugtyp entscheidend ist, werden LKW in der Regel nach dem zul. Gesamtgewicht und Fahrzeugleistung in Kilowatt (KW) bemessen.
Als Lieferwagen (nicht LKW) gelten Fahrzeuge, die zwar im KFZ Brief als LKW ausgewiesen sind aber max. 3,5 t zul. Gesamtgewicht haben.
Für die Beitragberechnung Ihrer individuellen Versicherung finden u. a. auch Angaben zum Verwendungszweck (z.b. Nahverkehr, Fernverkehr, gewerblicher Güterverkehr, Gefahrguttransport, Werkverkehr) in der Auswertung Berücksichtigung. Außerdem ist die Aufbauart (geschl.Kasten / offen / Plane) entscheidend.
Zusätzlich zur Haftpflichtversicherung besteht die Möglichkeit, eine Fahrzeugversicherung (Teilkasko, Vollkasko) in die Berechnung mit einzubeziehen
Auch im Bereich der Flotten-Versicherung, haben wir mit einigen Versicherern sehr guten Rahmenabkommen
Tel.: 0221 - 340 38 33
Fax: 0221 - 340 38 38
info@franke-krippner.de
